Transportrecht, Speditionsrecht, Logistikrecht


Das Transportrecht und Speditionsrecht ist geprägt von haftungsrechtlichen, versicherungsrechtlichen, handelsrechtlichen und internationalen Regelungen. Die logistischen Leistungen beschränken sich durch die immer stärker werdende Globalisierung nicht mehr auf nationale Tätigkeiten, sondern haben aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs immer mehr internationale Bezüge.

Eine anwaltliche Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet ist daher notwendig, um transportrechtliche Fragen zutreffend zu bewerten.

Die Beratung des
Fachanwaltes für Transport- und Speditionsrecht umfasst insbesondere auch die Gestaltung und Überprüfung von Logistikverträgen nebst den dazu gehörigen AGB – sowohl auf Seiten des Logistikdienstleisters, als auch des Unternehmens, welches entsprechende Leistungen bezieht.

Neben den zivilrechtlichen Fragestellungen des
nationalen und internationalen Transportrechts besteht auch Beratungs- und Vertretungsbedarf im Bereich des Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht. Gerade Verstöße gegen die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, eine nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie die Nichteinhaltung von Gefahrgutvorschriften können empfindliche Geldbußen bedeuten. Hier ist eine effektive und effiziente Verteidigung sowohl für den Frachtführer als auch den Fahrer selbst notwendig.

Im engen Zusammenhang zum Transport- und Speditionsrecht steht das
Verkehrsrecht.

Die einzelnen Bereiche im Transport- und Speditionsrecht sind:

  • Frachtrecht der verschiedenen Verkehrsträger, national und international (Straße, Schiene, See, Binnengewässer und Luft)
  • Durchsetzung von Frachtlohn, Speditionsentgelten und Lagergeld
  • Speditionsrecht
  • Lager- und Logistikrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Logistikverträgen
  • Transportschäden
  • Transportversicherungsrecht
  • Umzugsrecht
  • Abwehr von Bußgeldern
  • Regreßführung
  • Gründungsberatung für Transportunternehmen und Speditionen


Rechtzeitig informieren, führt schneller zum Ziel!