Rechtsanwaltsgebühren
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich in den meisten Fällen nach dem Wert einer Sache.
In den Klageverfahren im zivilrechtlichen Bereich trägt der unterliegende Teil sämtliche Kosten, also die Anwaltskosten beider Seiten sowie die Gerichtskosten. Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Anwaltsgebühren selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.

Rechtsschutzversicherung
Viele Mandanten sind rechtsschutzversichert. Das ist auch gut so. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte allerdings folgende Regeln beachten:

Der Honoraranspruch des Rechtsanwalts besteht nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherer, sondern ausschließlich gegenüber dem Mandanten. Ihr Anwalt hat grundsätzlich vertraglich nichts mit dem Rechtsschutzversicherer zu tun. Oft gestaltet sich die Korrespondenz mit den Rechtsschutzversicherern als umfangreich. Dadurch entstehen Kosten. Für wiederholten Schriftwechsel mit dem Rechtsschutzversicherer wird viel Zeit aufgewandt. Üblicherweise übernimmt die Anwaltschaft die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, ohne dies dem Mandanten zu berechnen. Auch ich erbringe diese Serviceleistung für den rechtsschutzversicherten Mandanten kostenfrei.

So genannte vorvertragliche Fälle sind nie mit versichert. Vorvertraglich ist ein Versicherungsfall, wenn das streitauslösende Ereignis vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages liegt.

Insbesondere wenn der Rechtsschutzversicherer sich auf Einschränkungen oder besondere Regelungen der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden "Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen" beruft, können Probleme auftreten. So werden je nach Vertrag manche Rechtsstreitigkeiten nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Viele Mandanten wissen nicht, ob sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Bitte erkundigen Sie sich auch danach!

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Beratungshilfe wird Ihnen von dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine nichtgerichtliche Beratung/Tätigkeit des Anwaltes gewährt. Prozesskostenhilfe erhalten Sie, wenn bereits ein Zivilrechtstreit vor Gericht anhängig ist (Sie verklagt werden) oder aber Sie unmittelbar Klage erheben wollen.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen Beratungshilfe zusteht, können Sie vor der ersten Beratung in der Kanzlei einen Beratungshilfeschein unter Vorlage des Beratungshilfeantrages nebst den entsprechenden Nachweisen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amstgericht beantragen und diesen zum ersten Gespräch mitbringen. Den Antrag können Sie
hier herunterladen sowie die Ausfüllhinweise. Sollten Sie Fragen haben, so rufen Sie mich bitte an oder nehmen Kontakt über diese Seite mit mir auf.

Den Prozesskostenhilfeantrag können Sie
hier herunterladen sowie die Ausfüllhinweise hier.

Da hier nicht alle Einzelheiten zu den Rechtsanwaltskosten ausgeführt werden können, scheuen Sie sich bitte nicht, zu Beginn des Mandates nach den anfallenden Kosten zu fragen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass der errechnete Betrag immer nur ein Richtwert sein kann, da zu Beginn nicht immer alle erforderlichen Maßnahmen bekannt sind. Das Ziel ist aber eine hohe Kosteneffizienz zu Gunsten der Mandanten bei der anwaltlichen Tätigkeit.



Rechtzeitig informieren, spart Geld!